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Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV
Elektrische Geräte, Anlagen, Betriebsmittel und aktive Medizinprodukte müssen vor ihrem Gebrauch nach der
Betriebssicherheitsverordnung einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung können die erforderlichen Prüffristen rechtssicher ermittelt
werden.
Wie oft wird geprüft (BGVA3-Prüfung) ?
Es kommt darauf an, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Bei ortsveränderlichen Geräten ist die Regel
jedes Jahr. Von dieser Regel kann abgewichen werden, je nach Gebrauch ( wie oft wird das Gerät eingesetzt) und den Umständen, z. Beispiel alle zwei Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch
noch eine ganze Menge anderer Regelungen, die den Prüfintervall beeinflussen können.