Hier geht es nicht um den Gesetzgeber sondern vielmehr um unser aller Sicherheit. Die Prüfungen decken Defekte und Mängel auf .Eine regelmäßige Prüfung stellt auch eine vorbeugende Wartung dar und der Fertigungsprozess bleibt wesentlich stabiler.
Ihre geprüften und gewarteten Maschinen und Geräte reduzieren Brandgefahr auf das höchst mögliche Minimum.
Die BGV A3 Prüfungen für alle ortveränderlichen, elektrisch betriebene Geräte sind laut BGV (wenn nicht anders vom Hersteller definiert) jedes halbe Jahr durchzuführen. Da es zur Zeit aber noch keine einheitlichen Prüffristen gibt, empfehlen die Fachkreise und verschiedene oberste Landesbehörden die BGV A3 Prüfungen jährlich zu wiederholen.
Je nach Auslastung und Fehlerquote können die Prüffristen durch den Betreiber bzw. durch den Prüfer auf ein Jahr verlängert werden.
Wir führen die BGV A3 Prüfungen an allen ortveränderlichen, elektrisch betriebenen Geräten durch.
Überprüft wird der ordnungsgemäße Zustand im Sinne der geltenden DIN VDE Bestimmungen ( Verband der Elektrotechnik). Wiederholungsprüfungen sind auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach §3BetrSichV durchzuführen.
Zuerst wird eine Sichtprüfung sowie eine Überprüfung der Dokumentation vorgenommen, im zweiten Schritt wird der Prüfling messtechnisch erfasst wie Widerstandsverhalten, Differenzstrom, Ersatzstrom, Ableitstrom, Leistung, Spannung usw. Dafür werden geeichte Messgeräte sowie spezielle Software eingesetzt. Der anschließend erstellte Prüfbericht ist rechtssicher und auch ohne Unterschrift gültig – wenn von Nöten, wird der Prüfbericht auch fotografisch dokumentiert.
Zum Schluss erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation
Ehemals BGV A3 genannt ( Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) heißt jetzt DGUV Vorschrift 3 (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).
Gesetze und Verordnungen
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
In den letzten 30 Jahren hat sich einiges geändert. Die Prüfung der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittel wurde im Arbeitssicherheitsgesetz und dem Siebten Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) vorgeschrieben, jedoch ohne weitere Erläuterung zur Durchführung. Die gesetzlichen Unfallkassen (Berufsgenossenschaften) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) erkannten diese Lücken. Angefangen mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), der VBG 4, über die BGV A2 bis hin zur aktuellen DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)/GUV-V A3 legten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Durchführung und Fristen der elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung fest. Der VDE beschrieb in seinen Normen (z.B. DIN VDE 0701, DIN VDE 0702) die technische Verfahrensweise der Prüfung. Aktuell ist die neue vereinigte Norm DIN VDE 0701-0702.
Des Weiteren schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Gefährdungsbeurteilung und §1 0 Prüfung der Arbeitsmittel, sowie die Technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (TRBS 1111) und TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel vor. Die Grundlage dieser Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wer für diese Prüfungen geignet ist, wird in der TRBS 1203 (Befähigte Personen) festgelegt.
Die Verordnungen der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)) und Unfallkassen (GUV-V A3) legen den Ablauf der Prüfung fest und geben dem Prüfer Entscheidungshilfe bei der Ermittlung geeigneter Fristen für Wiederholungsprüfungen.
Den technischen Rahmen bilden die Normen des Verbandes für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Die Norm DIN VDE 0701-0702 bildet die technische Grundlage für Instandsetzungs- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel. Für elektrische Anlagen und Maschinen erreicht dies die Norm DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113, für elektrische Medizingeräte- und Pflegebetten die Norm DIN VDE 0751.